Unsere Leistungen

Unterstützung für einen leichteren Alltag

Die Mobile Alltagshilfe bietet Unterstützung bei verschiedenen Aufgaben des täglichen Lebens. Welche Unterstützung sinnvoll ist, kann persönlich abgestimmt werden.

01

Hilfe im Haushalt

Einkäufe und Reinigung der Wohnung können den Alltag erleichtern. Wir besprechen persönlich, welche Unterstützung benötigt wird.

02

Zubereitung der Mahlzeiten

Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten, abgestimmt auf die jeweilige Alltagssituation.

03

Begleitung zu Terminen

Begleitung beispielsweise zu Arztterminen oder Behördengängen.

04

Entlastung pflegender Angehöriger

Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben kann pflegende Angehörige entlasten.

05

Zusätzliche Leistungen auf Anfrage

Sie benötigen weitere Unterstützung im Alltag? Sprechen Sie uns an; wir klären gemeinsam, was möglich ist.

Finanzierungsmöglichkeiten

Pflege- und Krankenkassenleistungen

Je nach persönlicher Situation und gesetzlichen Voraussetzungen können unterschiedliche Leistungen der Pflege- oder Krankenkasse infrage kommen.

Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI

Angebote zur Unterstützung im Alltag können Pflegebedürftige unterstützen und pflegende Angehörige entlasten. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 40 Prozent des nicht ausgeschöpften Höchstbetrags für ambulante Pflegesachleistungen für nach Landesrecht anerkannte Angebote einsetzen.

§ 45a – Unterstützung im Alltag

Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI

Angebote zur Unterstützung im Alltag können Pflegebedürftige unterstützen und pflegende Angehörige entlasten. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 2 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 40 Prozent des nicht ausgeschöpften Höchstbetrags für ambulante Pflegesachleistungen für nach Landesrecht anerkannte Angebote einsetzen.

§ 45b – Entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Der Entlastungsbetrag kann bei bestehendem Anspruch unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Welche Leistungen erstattet werden können, hängt vom individuellen Anspruch und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

§ 39 – Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Ist eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Verhinderungspflege infrage kommen. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege besteht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 Euro. Das ist kein zusätzlicher, allein für Verhinderungspflege vorgesehener Betrag. Bereits für eine der beiden Leistungsarten genutzte Mittel verringern den verfügbaren Restbetrag.

§ 38 SGB V – Haushaltshilfe

Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen. Ob eine Kostenübernahme, Erstattung oder konkrete Abrechnung möglich ist, muss im jeweiligen Fall mit der Krankenkasse geklärt werden.

Sie haben Fragen zu Ihrer persönlichen Situation? Sprechen Sie uns gerne an.

Kontakt aufnehmen

Eine verbindliche Entscheidung über Leistungsansprüche und Kostenübernahmen trifft der jeweilige Kostenträger.

Wie können wir Sie unterstützen?

Erzählen Sie uns, wobei Sie im Alltag Hilfe benötigen.